Am 14. Januar 1944 wurde im Deutschen Reich die so genannte "Vorentwarnung" in Form von drei lang anhaltenden Sirenentönen eingeführt. Dieses Signal erönte fortan, wenn nach einem Vollalarm das Gros der alliierten Flugzeuge das Warngebiet verlassen hatte und die unmittelbare Gefahr eines Luftangriffs weitestgehend ausgeschlossen werden konnte. Flak-Feuer und vereinzelte Bombenabwürfe waren aber explizit auch nach der Vorentwarnung möglich.
Grund für die Einführung dieses neuen Signals war die ständig wachsende Zahl und Dauer feindlicher Überflüge, die dem öffentlichen Leben und insbesondere der deutschen Wirtschaft schwer zusetzten. Dies war besonders deutlich in Nordwestdeutschland und damit auch im Raum Osnabrück zu spüren, da die Region in der Einflugschneise alliierter Verbände in Richtung Mitteldeutschland und Berlin lag.
Nach dem Erklingen der Vorentwarnung war es nun erlaubt, die Schutzräume vorzeitig zu verlassen und die Arbeiten wieder aufzunehmen, obwohl noch immer akute Luftgefahr herrschte. Damit war dieser Erlass eine Ergänzung zur Einführung der öffentlichen Luftwarnung im Herbst 1942.