
Foto: Unbekannter Fotograf, unbekanntes Archiv | 1939
Am Vormittag des 1. September 1939 verkündete Adolf Hitler in einer Radiodurchsage den Beginn des Polenfeldzugs. Zeitgleich mit der offiziellen Verkündung der Kampfhandlungen gegen den vermeintlichen Aggressor wurde für alle Städte und Gemeinden im Deutschen Reich der "Luftschutz" ausgerufen. Das bereits 1935 verabschiedete erste Luftschutzgesetz wurde nun durch entsprechend zu praktizierende Durchführungsverordnungen allgegenwärtig. Von der Organisation der Luftschutzleitung über den Sicherheits- und Hilfsdienst und die Flugmeldedienste, bis hin zum Werkluftschutz und dem Selbstschutz der Hausgemeinschaften regelte diese Bestimmung alle zunächst zu ergreifenden Maßnahmen des passiven Luftschutzes. Obwohl man in Osnabrück bereits im Jahr 1935 die ersten Luftschutzkeller errichten ließ, so war das Schutzraumangebot bei Kriegsbeginn äußerst bescheiden. Die wenigen Splittergräben, die nun an öffentlichen Plätzen ausgehoben wurden, konnten über diesen Sachverhalt nicht hinwegtäuschen und es sollte noch zwei lange Jahre dauern, bis die ersten bombensicheren Luftschutzbunker in Osnabrück in Betrieb genommen werden konnten.